Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet.
Erkennbar sind diese Geräte ebenfalls an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern". Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.
Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Ihre kommunale Abfallberatung oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft geben.