Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer einer getrennten Erfassung zuzuführen ist.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
2. Rückgabemöglichkeiten
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilen) Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben.
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilen) Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben.
3. Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bitte beachten Sie, dass für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
